Einladung zur Mitgliederversammlung
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Liebe Mitglieder,
wir laden Euch recht herzlich zu unserer wegen der Corona-Pandemie mehrfach verschobenen Mitgliederversammlung ein.
Bitte beachtet bei Erscheinen die 3G-Regelung, welche im Sportheim greift!
Wann: 10.09.2021, 19:30 Uhr
Wo: Sportheim
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Jahresbericht
4. Finanz- und Kassenprüfungsbericht
5. Entlastung
6. Satzungsänderungsanträge (s. unten)
7. Neuwahlen
8. Wünsche und Anträge
Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen
Der Vorstand
Zum Satzungsänderungsantrag (1):
Der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Vereinsaus-
schuss möchte die Einladungsprozedur vereinfachen.
Daher soll §10, Absatz (2) geändert werden
von:
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand. Mit der schriftlichen Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben, in der die zur Abstimmung gestellten Anträge ihrem wesentlichen Inhalt nach zu bezeichnen sind. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Als schriftliche Einladung gilt auch die elektronische Post per E-Mail.
in:
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand zwei Wochen vor dem Versammlungstermin unter Bekanntgabe der Tagesordnung, in der die zur Abstimmung gestellten Anträge ihrem wesentlichen Inhalt nach zu bezeichnen sind, durch Aushang im Schaukasten, im Vereinsheim sowie in den elektronischen Medien des Vereins (Homepage, Facebook, etc.). Auf Wunsch wird die Einladung auch per Post versandt.
Ein zweiter Änderungsvorschlag zum selben Paragraphen wurde von H. Farmazka und weiteren Mitgliedern eingereicht:
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand zwei Wochen vor dem Versammlungstermin unter Bekanntgabe der Tagesordnung, in der die zur Abstimmung gestellten Anträge ihrem wesentlichen Inhalt nach zu bezeichnen sind, durch Aushang im Schaukasten, im Vereinsheim, Veröffentlichung in der lokalen Tagespresse (Hilpoltsteiner Kurier und Hilpoltsteiner Zeitung) sowie auf der Homepage des TSV Meckenhausen e.V.
Zum Satzungsänderungsantrag (2):
Der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Vereinsausschuss möchte die Ehrenordnung ändern.
Änderung des §2 der Ehrenordnung:
von:
Mitglieder mit mehr als 25-jähriger Mitgliedschaft werden ab dem 65. Geburtstag jeweils in 5-Jahresschritten mittels einer Ehrenabordnung (Mitglieder der Vorstandschaft) durch Überreichung eines dem jeweiligen Altersfortschritt angemessenen Geschenks geehrt.
in:
Mitglieder mit mehr als 25-jähriger Mitgliedschaft werden ab dem 70. Geburtstag jeweils in 5-Jahresschritten mittels einer Ehrenabordnung (Mitglieder der Vorstandschaft) durch Überreichung eines dem jeweiligen Altersfortschritt angemessenen Geschenks geehrt.
Weiterhin soll der §3.3 der Ehrenordnung
von:
„Die Anzahl der Ehrenmitgliedschaften im TSV Meckenhausen e. V. wird auf folgende Höchstzahl
begrenzt: Ehrenmitglieder max. 3, Ehrenvorstand max. 1.“
in:
„Die Anzahl der Ehrenmitgliedschaften im TSV Meckenhausen e. V. wird auf folgende Höchstzahl begrenzt: Ehrenmitglieder max. 5, Ehrenvorstand max. 1.“
geändert werden.